Schulbestätigung? Dann bezahle diese

Schulbestätigungen, Turnbefreiungen – nur gegen Bezahlung

Aufgrund der Tatsache das niedergelassene Ärzte nun auch für Bestätigungen (Krankmeldung des Schülers/der Schülerin) Geld verlangen können und dies zum Teil auch schon tun, habe ich mich für euch an höhere Stellen gewandt.

Bald trudelte der erste Brief ein.

Seitens der Ärztekammer NÖ darf ein niedergelassener Kassenarzt solch Betrag verlangen.
Ein Schreiben liegt mir vor, in diesem heißt es seitens der Ärztekammer wie folgt:

„Bei der Ausstellung einer ärztlichen Bestätigung wie etwa eines Attests für die Schule handelt es sich um eine ärztliche Privatleistung. Derartige Leistungen werden von den Krankenkassen nicht bezahlt.
Daher ist es selbstverständlich rechtskonform, dass Ärztinnen für derartige ärztliche Bestätigungen ein Honorar verlangen. Die Höhe des diesbezüglichen Honorars liegt im Ermessen der jeweiligen Ärztinnen. Es gibt zwar sog. Empfehlungstarife Ärztekammer/Kurie der niedergelassenen Ärzte für Privatleistungen, diese sind allerdings rechtlich nicht verbindlich.“

Ebenso fragte ich im Bezirk Melk nach, welch Betrag für diese Tätigkeit verlangt wird und es hieß:
Primärversorgungszentrum Melk 20 Euro
Dr Wurzer – Pöggstall 10 Euro
Dr Fakhouri – Weiten 16 Euro

Auch von der Ombudsstelle der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau,
konnte ich eine Antwort für euch bekommen.
Hier sagt man unter anderem:
„Die BVAEB leistet den Vertragsärzten für eine vertragsärztliche Behandlung ihrer Anspruchsberechtigten unmittelbar das jeweilige mit der Ärztekammer hierfür vereinbarte Honorar. Die ärztliche Bestätigung eines Krankheitsfalles zur Vorlage an die Schule stellt jedoch keine medizinische Maßnahme dar und ist somit nicht vom Behandlungshonorar abgedeckt“

Ich lies nicht locker und habe auch der Bildungsdirektion Nö geschrieben- auch hier bekam ich eine Antwort:
„Die geltende Rechtslage sieht es vor, dass Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 15 Jahren, den Unterricht während der Schulzeit regelmäßig und pünktlich zu besuchen haben. In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass Kinder und Jugendliche unentschuldigt dem Unterricht ferngeblieben sind (z.B. Urlaub), weswegen es erforderlich war mit konsequenteren Regeln das unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht hintanzuhalten………Die Bildungsdirektion für NÖ wird dieses Thema jedoch an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung herantragen“

Warum ärgert mich die Bezahlung von solch Bestätigungen?

Nun, es gibt leider Menschen welche z.B. Rezeptgebührenbefreit sind oder sonstig nicht in der Lage sind, immer soviel Geld zu bezahlen. Sie haben schon ein schmales Budget und können sich solch Kosten nicht leisten!! 20 Euro – dies sind für einige Familien bis zu 3 Tage Essen!!

Wenn eine Schule wie es derzeit schon der Fall ist, ab dem 3. Tag des Fehlens des Schülers/der Schülerin eine Arztbestätigung benötigt, muss man dafür bezahlen. Bei mehreren Kindern kann dies schon teuer werden. Manche Schulen wollen auch schon ab dem 1. Tag des Fehlens eine Arztbestätigung ansonsten fehlt der/die Schüler/in unentschuldigt und man kann mit Problemen rechnen.
Das heißt:
Pro Kind z.B. 20 Euro – bei zwei Kindern 40 Euro und wenn die Krankheit nicht innerhalb einer Woche ausgeheilt ist, muss man dann nochmals bezahlen. Eine solch Bestätigung so sagte man mir, muss immer einen Anfang sowie ein Ende aufweisen. Man kann den „Krankenstand“ nicht „offen“ halten.

Ich finde dies äußerst unfair denn als Eltern bzw. als Erziehungsberechtigte, weiß man selbst das das Kind krank ist und geht deswegen auch zum Arzt oder der Mediziner/die Medizinerin kommt sogar ins Haus.

Grundsätzlich interessant ist die Tatsache das man bei einer Arbeitsunfähigkeitsmeldung für sich selbst und für den/die Arbeitgeber/in bis dato nichts bezahlen muss.
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Kurz: wer eine Bestätigung bestellt, muss diese auch bezahlen! Und dies in allen Schulstufen!! Hier käme das „Bestellerprinzip“ zur Anwendung.

Sehr hoffe ich das diese Thematik raschest besprochen wird, denn ein Mediziner aus dem #bezirkmelk sagte mir, das auch er sich seine administrative Tätigkeit bald bezahlen lassen wird.
Somit ist auch hier die Möglichkeit gratis eine Bestätigung zu erhalten, vorbei.
Laut ihm hat er sich mit seinen Ärztekollegen/innen zusammen geschlossen und sie sind sich alle einig, das sie etwas verlangen wollen und werden.

Weiters ist zu überlegen:
Wenn man für eine Privatleistung nun bezahlen muss, ist man auch im Recht dafür eine Honorarnote zu erhalten.
Kurz: man bekommt eine Kindergarten/oder Schulbestätigung und gleichzeitig auch eine Honorarnote.
Dies ist sehr viel Arbeitsaufwand. Diese Zeit könnte der Arzt/die Ärztin eigentlich nutzen um sich um seine/ihre Patienten/innen zu kümmern.
Aber vielleicht haben dann zumindest einige von uns Glück und die eine oder andere Zusatzversicherung kann diese Kosten übernehmen?!

Lösungsvorschlag:
Hier rege ich eine Kostenrefundierung an. Ich sehe den Part dennoch teilweise bei den Kassen. Der/die Schüler/in ist grundsätzlich auch irgendwo mitversichert und diese Leistung sollte auch dort übernommen werden könnte (siehe Arbeitnehmer/in mit Arbeitsunfähigkeitsmeldung)
Ansonsten könnte der Bund oder/und die Länder einen Budget Topf „eröffnen“ welcher diese Kosten komplett oder teilweise übernimmt.

Was bleibt zurück?
Menschen denen nicht mehr geglaubt wird – Kinder die umgehend einen Arzt vorgeführt werden müssen, anstatt im Bett bleiben zu können.

Wohin gehen wir!?
In eine Welt des Misstrauens, der Verdächtigungen und der kranken Kinder die nicht krank sein dürfen, da man es sich finanziell und psychisch nicht leisten kann.

schulbestätigung #ecard

ärztekammer #österreich #bildungsdirektion

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