Wertvolle Verwandtschaftsverhältnisse,

Freunderlwirtschaft oder der letzte Ausweg?

Eine Frage der Betrachtung …

Dies gibts übrigens auch im Bezirk Melk (nicht nur in der Gemeinde Mörbisch-diesbezüglich gab es heute in der #krone einen Beitrag dazu zu lesen)
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Wenn die derzeitige Bürgermeisterin (Fletzberger ehem. Brychta) der Marktgemeinde Weiten die Schwester der Schulwartin (Vs Weiten) und sogar die Cousine der eigenen Gemeinde-Büromitarbeiterin ist, dann haben diese Verwandten für sich und ihre Liebsten alles richtig gemacht.

Und das war’s mit den Verwandten?

Nein nein, denn eine Dame fehlt, denn es ist die
werte Amtsleiterin – sie ist nicht mit der derzeitigen Bürgermeisterin verwandt sondern ist „nur“ die Schwester des geschiedenen Bürgermeisters Höfinger (Marktgemeinde Weiten) und ein wahres Urgestein in der beschaulichen Marktgemeinde.
Denn diese Person hat auch schon vor ihrem Bruder im Gemeindehaus ihre Arbeit für die Bürger/innen erledigt.

Dennoch will ich damit aufzeigen d. es „Arbeits-Verwandte“ schon früher (in Weiten) gab.

Ihr findet das komisch oder sogar befremdlich?

Nun ja … Sachen gibt es die glaubt man nicht aber wahrscheinlich ist das purer Zufall.
Unabsichtlich geschehen …?!

Man sagte mir vor einigen Tagen d in kl. Gemeinden „eh alle untereinander verwandt sind“ und „dies halt immer schon so war.“ Weiters hieß es, diesbezüglich könne man nicht wirklich etwas dagegen machen – ist eh alles a Freinderlpartie“. Dies stimmte mich nachdenklich…

Vielleicht waren bei den diesbezüglichen Ausschreibungen zur Schulwartin und der Gemeindemitarbeiterin (in der Gemeindezeitung/Homepage sowie an der Amtstafel) keine anderen Bewerber-Unterlagen eingelangt oder aber waren die Verwandten einfach nur qualifizierter?
Eventuell musste man sogar zu dieser Koalition zurück greifen um den täglichen „Geschäften“ zumindest mit den Verwandten für die Allgemeinheit nachgehen zu können….?!

Und was ist in der Marktgemeinde Weiten wenn alle Stricke wieder einmal reißen? Ich kann beruhigen! Es ist vorgesorgt wie dies Beispiel vom Sommer 2022 zeigt:

Das Freibad hat ein Problem: das Personal ist verhindert bzw. Nicht anwesend.

Was nun?
Jetzt muss schnell gehandelt werden!

Unsere werte Frau Bürgermeisterin höchstpersönlich samt Schwester/Schulwartin und deren gemeinsamen Mutter waren sogleich am Wochenende bzw. nacheinander/abwechselnd zur Stelle „um den Betrieb“ aufrecht zu erhalten um der Bevölkerung den nassen Spaß zu ermöglichen.
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Man sieht —- > vielleicht schafft man diese Problemlösungen nur mit der Familie??Man kennt sich und weiß was man vom anderen verlangen kann.

Aber: solche Geschehnisse gibt es überall irgendwo … hier bei dir oder anderswo.

Aber warum?
Nun:
solange die Besetzung des diversen Gemeinde-Personals in die Zuständigkeit der Gemeinden selbst fällt (bei der Bestellung des Personals zeitgleich keine weitere Aufsichtsbehörde tätig sein muss) und diesbezüglich keine (großartigen) öffentlichen Ausschreibungen* wie es bei den österreich-weiten bzw. und EU weiten Ausschreibungen ( Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände)

der Fall ist, durchgeführt werden MÜSSEN, wird es wohl solch Szenarien immer geben.
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Grundlagen des öffentlichen Vergabewesens https://www.wko.at/site/Vergabe-N-/Vortrag-Hagmann-Mille_2.2.2022.pdf kann man übrigens hier nachlesen. Ebenso die Summen ab wann öffentlich ausgeschrieben werden muss.
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Und würde alles nach den Ausschreibungskriterien wie Best- oder Billigstbieter (letzteres wäre wohl für einen neuen Beitrag interessant) ablaufen, käme da womöglich die Tante oder der Onkel dennoch zum Handkuss für den Posten weil die veröffentlichten Kriterien dann doch nachträglich an den Favoriten angepasst würden oder es würde argumentiert d. die Schwester des Onkels einfach besser ins Team gepasst hat-schließlich muss man auch miteinander umgehen können.

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