Wie ich vor einiger Zeit gelesen habe, gibt es in Österreich 6 Geschlechter.
Neben männlich, weiblich, gibt es divers und andere Möglichkeiten.
Für einige ist dies neu, andere wissen es bereits und einige unter uns sind selbst betroffen oder möchten sogar mehr darüber erfahren:
Kurz können wir uns unten stehende Tatsache näher heranziehen:
Es ist klar, d. es aufgrund des Gleichbehandlungs Grundsatzes nicht zu verschiedenen Bezahlungsvarianten kommen dürfte/sollte.
In der Praxis ist dies bestimmt aber noch nicht überall angekommen bzw. durchgeführt worden.
Diesbezüglich gibt es bewusst und auch unbewusst bestimmt noch einiges an Diskriminierung aufzuarbeiten.
In einem privaten Gespräch habe ich mir deswegen Gedanken gemacht:
Wie wird diesbezüglich die Bezahlung gestaltet!?
Welcher Gehalts- oder Lohnschlüssel kommt zur Anwendung?
Beispiele: Mann (als Frau geboren), als Divers bei der Behörde eingetragen – ist zb Maurer
Frau (als Mann geboren), ist Friseurin, Geschlecht „inter“
Frau als Frau geboren, fühlt sich aber nicht als Mann und hat dafür den „Status“ „offen“ eingetragen lassen.
Mann als Mann geboren, ist behördlich nun eine Frau
Frau aus Frau geboren, ist nun ein Mann (behördlich eingetragen)
Gibt es zb. einen „divers“ Schlüssel um das Gehalt/den Lohn zu definieren? Welche Fakten werden zur Berechnung herangezogen? Oder nimmt man das ursprüngliche Geschlecht der Geburtsurkunde in die Berechnung mit ein?
Muss man eine gewisse Zeit sein „neues“ Geschlecht „benutzen“ damit dies angerechnet/berechnet wird?
Wie sieht es mit der Pensionierung aus?
Es gibt daraufhin noch weitere Fragen (zb. Finanzamt/Arbeitnehmerveranlagung, weitere Formulare welche die Bekanntgabe des Geschlechtes erfordern)
Es gäbe rein theoretisch noch andere Möglichkeiten wie man wie geboren wurde und nun sein möchte/dies sein sollte.
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Machen wir uns nichts vor – allein für sich selbst kann man all diese Fragen nicht beantworten- diesbezüglich benötigt man kompetente Ansprechpartner- diese habe ich auch umgehend gefunden und bedanke mich nochmals für die prompte Rückmeldung.
Um etwas Klarheit zu schaffen, kann ich dies berichten:
Das Gleichbehandlungsgesetz das Gebot der Entgeltgleichheit, besagt, dass unabhängig vom Geschlecht gleiches Entgelt bei gleicher bzw. gleichwertiger Tätigkeit gebührt, das heißt, gleichgültig ob männlich, weiblich oder divers.
Der Diskriminierungsschutz des Gleichbehandlungsgesetzes umfasst nach herrschender Meinung eben auch die Geschlechtsidentität. Entgeltgleichheit gebührt unabhängig ob man sich als zb. inter oder offen definiert.
Leider ist dennoch auffallend, dass gerade das
Gleichbehandlungsgesetz
(aufgrund diverser Erkenntnisse) immer noch zweigeschlechtlich formuliert wird – die Gleichbehandlungsanwaltschaft fordert daher seit Längerem ein Verlassen der binären Formulierungen.
Dies wäre wichtig und richtig!
Für alle die noch tiefer in die Materie eintauchen möchten, kann ich folgende Links/Broschüren mit auf den Weg geben:


EuGH-Urteil: Transsexuelle darf früher in Pension


Intersexualität in Österreich – Personenstandsregister, Urkunden, Reisepass
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